1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung gelten für alle unsere – auch zukünftigen – Vermietungsleistungen ausschließlich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Gegenbestätigung.

2. Angebot / Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. In Angeboten sowie in beigefügten Unterlagen enthaltene Angaben über Maße, Gewichte, Belastbarkeit und andere Produkteigenschaften werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung bzw. mit der Übernahme des Mietgegenstandes durch den Mieter zustande.

3. Preis / Zahlung
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, ist die Miete im Voraus, spätestens jedoch bei Anlieferung bzw. Aufbau in bar zu entrichten.
Bei Zahlungsverzug können wir unbeschadet einen darüber hinaus gehenden Schaden geltend zumachen, und unbeschadet der Möglichkeit des Mieters, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bank verlangen.
Wesentliche Verschlechterungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters, Zahlungsrückstände sowie sonstige begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Mieters berechtigen uns, vereinbarte Zahlungsziele – auch für künftige Leistungen – zu widerrufen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Der Mieter ist berechtigt, nach Vertragsabschluss bis zum Lieferbeginn den Mietvertrag schriftlich zu kündigen.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Er ist dann jedoch abhängig vom Zeitpunkt der Kündigung ver- pflichtet, eine Stornogebühr an den Vermieter zu zahlen, die sich prozentual nach der ver- einbarten Miete berechnet:

– bis 4 Monate vor Beginn der Mietzeit: 0 %
– bis 3 Monate vor Beginn der Mietzeit: 20 %
– bis 2 Monate vor Beginn der Mietzeit: 30 %
– bis 1 Monat vor Beginn der Mietzeit: 50 %
– bis 1 Woche vor Beginn der Mietzeit: 80 %
– bis 48 Stunden vor Beginn der Mietzeit: 90 % – bei späterer Kündigung: 100 %

4. Anlieferungsort
Der Mieter gewährleistet – auf seine Kosten – die ordnungsgemäße Befahrbarkeit der Anlieferungsstelle sowie ihre Eignung für Montage und Nutzung des Mietgegenstandes.
Das Gelände ist vor und während des Auf- und Abbaus sowie während der Mietzeit vom Mieter abzusperren. Sofern nach unserem Ermessen die Hinzuziehung unseres Richtmeisters und von Hilfskräften des Mieters erforderlich ist, hat der Mieter die Kosten zu tragen und die Helfer gegebenenfalls bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.

5. Werbung
Fotos von der Veranstaltung können seitens des Vermieters für Werbezwecke genutzt werden. Werbung von Fremdfirmen oder Personen am/im/mit dem Mietgegenstand wird ausdrücklich untersagt, sofern nicht schriftlich etwas anders vereinbart worden ist.

6. Aufbautermin und Mietbeginn/Höhere Gewalt/Transport
Die Einhaltung des Aufbautermins und des Mietbeginns setzen die endgültige Klärung aller technischen Details und den Eingang der sonstigen vom Mieter zu beschaffenden Unterlagen, behördlichen Erlaubnisse und einer vereinbarten Anzahlung voraus. Die Einholung behördlicher Erlaubnisse ist Sache des Mieters; deren Erteilung oder Wegfall bleiben auf den Vertrag ohne Einfluss.
Krieg, Aufruhr, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, Verfügungen von hoher Hand, Energie-, Rohstoffmangel, Verkehrs- (z.B. Schnee oder Glatteis-) und unvermeidliche Betriebsstörungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt (auch bei unseren Lieferanten) befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von unseren Leistungsverpflichtungen; dies gilt auch, soweit diese Fälle die Durchführung des Geschäftesnachhaltig unwirtschaftlich machen.
Beim Vorliegen dieser Fälle, können wir vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, ohne dass der Mieter einen Anspruch auf Schadenersatz hat.
Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald der Mietgegenstand ordnungsgemäß aufgebaut worden ist bzw. der Mietgegenstand bei Selbstabholung übergeben worden ist. Für den Abschluss von Transportversicherungen oder sonstigen Versicherungen muss der Mieter Sorge tragen. Die Gefahr- und Kostentragungspflicht des Mieters endet mit der Rückkehr des Mietgegenstandes in unseren Räumlichkeiten.

7. Vermieterhaftung
Der Mieter kann Schadenersatz für die Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nur dann verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
Die Haftung für Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleiben hiervon unberührt.
Für eingebrachte Sachen des Mieters oder dritter Personen haften wir nicht; insoweit ist der Abschluss von Versicherungen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser und ähnliche Risiken Sache des Mieters.

8. Mieterhaftung
Der Mieter haftet für alle Veränderungen, die ohne unsere Zustimmung unzulässig sind. Unbeschadet eigener Regressansprüche gegen Dritte haftet der Mieter für jeden Verlust, jede Beschädigung, jeden Unterschied sowie jeden Minderwert, ohne sich gegenüber dem Vermieter auf Nichtverschulden oder höhere Gewalt berufen zu können. Fehlende bzw. beschädigte Teile werden dem Mieter berechnet.
Entsprechend haftet der Mieter für Handlungen oder Unterlassung seiner Mitarbeiter oder Beauftragten oder sonstiger Personen, die mit dem Mietgegenstand im Rahmen dessen bestimmungsgemäßer Nutzung in Berührung kommen.
Das Beschriften, Bekleben oder ähnliches des Mietgegenstandes ist verboten. Bei Zerstörung oder Beschädigung von Mietgegenständen ist der Wiederbeschaffungswert, Reparatur- oder Reinigungskosten dem Mieter zu berechnen.

9. Besondere Mieterpflichten
Unbeschadet der sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Pflichten hat der Mieter, für die sofortige Räumung der Dächer von etwaigen Schneelasten zu sorgen, bei aufkommendem Wind die Zelte geschlossen zu halten, auch in sonstigen Fällen höherer Gewalt alle zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und uns unverzüglich zu unterrichten, falls ein Dritter Rechte an dem Mietgegenstand geltend macht.

10. Serviceleistungen
Für den Auf- und Abbau von Mietgegenständen oder div. Serviceleistungen berechnen wir pro Stunde und Mitarbeiter einen Betrag von € 20 sofern vorher kein Festpreis inkl. Aufbau angeboten worden ist. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt. Fehlmengen, Bruch oder Beschädigung können erst nach beendetem Reinigungsprozess ermittelt werden.
Beschädigte oder fehlende Mietgegenstände werden zum Reparatur- oder Wiederbeschaffungspreis berechnet.

11. Beanstandungen
Sollten unsere Sach- und / oder Dienstleistungen dem Kunden Anlass zur Beanstandung geben, muss dies sofort der kaffeemike GmbH schriftlich mitgeteilt werden, damit wir uns umgehend mit der Beanstandung befassen können.
Solche Beanstandungen aber, von denen der Kunde annehmen darf, dass sie unmittelbar zu beheben sind, sollten uns unverzüglich mitgeteilt werden. Preisnachlässe können wir nur zugestehen, wenn die beanstandete Leistung trotz rechtzeitiger Reklamation nicht verbessert werden konnte.

12. Untervermietung
Jede Untervermietung oder sonstige Nutzungsüberlassung an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.
Für den Fall berechtigter oder unberechtigter Nutzungsüberlassung tritt der Mieter bereits jetzt sämtliche Ansprüche, die ihm aus dem Überlassungsverhältnis gegen den Nutzer zustehen, an uns ab; wir nehmen die Abtretung an.

13. Mietzeit
Die reine Mietzeit beginnt mit dem Tag des Aufbaus bzw. der Selbstabholung und endet mit dem Tag des Abbaus bzw. der Rückkehr des Mietgegenstandes.

14. Sonstiges
Die Entsorgung von Dekoration, Verpackungsmaterial, Leergut oder Müll ist Aufgabe des Mieters, wenn nicht schriftlich anders vereinbart.
Anhängelasten an der tragenden Zeltkonstruktion bedürfen unserer Zustimmung. Der Anschluss für Strom, Wasser oder ähnlichen Sachen ist Aufgabe des Mieters, wenn nicht schriftlich anders vereinbart.

15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Mietbedingungen unwirksam sein, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist ungeachtet sonstiger Vereinbarungen über Liefer- und Zahlungsbedingungen 10319 Berlin.

Gerichtsstand ist Berlin. Wir sind jedoch auch zur Klageerhebung am Hauptsitz des Mieters befugt. Bei Mietverträgen mit Nichtkaufleuten bleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.

Sitz der Firma:
bearlin Eventausstatter
Inhaber: Mike Pekar, kaffeemike GmbH
Erich-Baron-Weg 83
12623 Berlin
Telefon: 0177 369 54 89
info@bearlin.de